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Gemeinschaftsschilling der Grafen Ulrich V. und Eberhard im Bart und des Markgrafen Christoph I. von Baden

Münzsammlung des Sparkassenverbands Baden-Württemberg Württembergische Münzen [SV-727]
Gemeinschaftsschilling der Grafen Ulrich V. und Eberhard im Bart und des Markgrafen Christoph I. von Baden (Münzsammlung des Sparkassenverbands Baden-Württemberg CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Münzsammlung des Sparkassenverbands Baden-Württemberg / Caroline Schmuck (CC BY-NC-SA)
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Beschreibung

Dieser Schilling ohne Jahresangabe zeigt auf dem Avers den quadrierte Wappenschild der Grafschaften Württemberg (3 Hirschstangen untereinander) und Mömpelgard (zwei aufrechte, abgekehrte Barben). Die Legende nennt die Münzherren dieser Prägung: VLRI(CVS) & EBER(HARDVS) COMI DE WIR(TENBERGIA) – Ulrich und Eberhard, Grafen von Württemberg. Gemeint sind Graf Ulrich V. von Württemberg-Stuttgart und sein Neffe Eberhard im Bart, Graf von Württemberg-Urach.

Auf dem Revers ist das Wappen einer weiteren Herrschaft abgebildet und die Legende nennt einen weiteren Münzherrn dieser Prägung: CRISTOP(HERVS) MARCK(IO) DE BADE(NSIS) – Christoph, Markgraf von Baden. Das im Münzbild dargestellte Wappen des Markgrafen von Baden ist geviert: Im 1. und 4. Feld das Wappen von Baden (ein Schrägrechtsbalken), im 2. und 3. Feld das Wappen der Grafschaft Sponheim (geschacht).

Da also auf diesem Schilling drei Regenten, die jeweils Münzrecht besaßen, in Erscheinung treten, spricht man bei diesem Stück von einem Gemeinschaftsschilling. Die beiden Grafen von Württemberg schlossen am 2. Juli 1475 mit dem Markgrafen von Baden in Leonberg Leonberger Münzvertrag, unterzeichnet von den Räten der Württembergischen und der Badischen Partei in Stellvertretung der Regenten.

Dieser Münzvereinbarung zwischen Württemberg und Baden ging zunächst die Münzeinigung der württembergischen Grafen Eberhard im Bart und Graf Ulrich von 1469 voraus. In dieser einigten sich die beiden verwandten Grafen darauf, in ihren jeweiligen Herrschaftsgebieten – die Grafschaft Württemberg war von 1442 bis 1492 in zwei Teile aufgespalten – nur bestimmte Münzen für den Zahlungsverkehr zu erlauben: Allen voran natürlich die württembergischen Münzen; daneben die Münzen gemäß des Riedlinger Vertrages; den Konstanzer und Ulmer Schilling, Heller und Pfennig; den böhmischen Groschen, Plappharten und Kreuzplappharten; und nur in Grenzgebieten die Münzprägungen anderer Münzherrn (z.B. Münzen aus Neuenbürg und Wildbad).

Die württembergischen Grafen wollten dieses vertraglich gesicherte Umlaufgebiet ihrer eigenen Münzen noch vergrößern, indem sie versuchten die in ihren Gebieten befindlichen unabhängigen Städte zu einem Beitritt zum Münzvertrag zu bewegen. Allerdings lehnten einige wie Rottenburg ab und andere Städte wie Eßlingen und Weil der Stadt würden nur beitreten, wenn auch der Markgraf von Baden sich der gemeinsamen Münzkonvention anschließen würde. Der Grund der Zurückhaltung der Städte lag vermutlich in ihrer Befürchtung, dass die Macht der württembergischen Grafen sich zu sehr ausdehnen könnte. Dass sie die Zustimmung des Markgrafen von Baden als Bedingung formulierten, erklärt sich daraus, dass eben dieser die Schirmherrschaft über diese Städte inne hatte.

Auf diese Antwort der Städte kam es vermutlich unter Markgraf Karl I. von Baden zu Verhandlungen zwischen den beiden Württembergern und dem Baden. Abgeschlossen wurde der Münzvertrag aber erst kurz nach dem Tod Karls I. unter dessen Sohn Markgraf Christoph von Baden. In diesem Leonberger Vertrag einigten sich die drei Regenten außerdem darauf, auch die bereits genannten Städte nochmals aufzufordern, sich der Münzkonvention anzuschließen. Sollten sie sich weiterhin weigern, würden die Grafen wie auch der Markgraf die Städte durch einen Marktboykott sanktionieren.

Der Münzvertrag zwischen den württembergischen Grafschaften und Baden hatte sowohl wirtschaftliche als auch politische Bedeutung: Die Regenten versuchten gemeinsam den Zustrom minderwertigerer Münzen aus anderen Ländern einzudämmen, den Währungsraum zum Wohle der von Handel und Gewerbe auszuweiten, sich gegen die wachsende Macht Österreichs und der Pfalz und dem steigenden Selbstbewusstsein der unabhängigen Städte zu behaupten. Allerdings hielten sich einige Städte wie Konstanz, die den Vertrag schließlich mit unterzeichneten, nicht an die Vereinbarungen und die Durchsetzung der Bestimmungen gestaltete sich schwierig. Ein Faktor hierfür war, dass nicht genügend Münzen im Umlauf waren, die der Münzkonvention entsprachen, weshalb die Bevölkerung auf andere Münzen zurückgriff. Als Gegenmaßnahme steigerten die Grafen und der Markgraf die Silbermünzprägung.

Zu diesen Silbermünzen gehörte der hier vorgestellte Schilling. Das Prägen von diesen gemeinschaftlichen Schilling wurde erst am 31. Mai 1479 angeordnet und wurde von Anfang Juli 1478 bis zum 16. Juni 1480 durchgeführt. Die Besonderheit eben dieser gemeinschaftlichen Schillingprägungen sind die gemeinschaftlichen Abbildungen der Wappen der drei Regenten und ihre Titel in den Umschriften. Stempelschneider dieser gemeinschaftlichen Prägungen war der Goldschmied Hans Wydenbein aus Tübingen und geprägt wurden die Stücke 1479/1480 in Tübingen unter dem Münzmeister Hans von Amberg. Es wurde also auf württembergischen Gebiet geprägt. Allerdings wurde die Tübinger Münze für die zeit der Gemeinschaftsprägungen von Nikolaus Amlung geleitet, der markgräflicher Rat des Markgrafen Christoph von Baden war.

Material/Technik

Silber / Prägung

Maße

Durchmesser: 21,7 mm; Gewicht: 1,50 g

Literatur

  • Klein, Ulrich / Raff, Albert (1993): Die württembergischen Münzen von 1374-1693. Ein Typen-, Varianten- und Probenkatalog, Süddeutsche Münzkataloge, Bd. 4. Stuttgart, Nr. 25
  • Wielandt, Friedrich (1973): Badische Münz- und Geldgeschichte. Karlsruhe, S. 38–51; Taf. 2, Nr. 132
Münzsammlung des Sparkassenverbands Baden-Württemberg

Objekt aus: Münzsammlung des Sparkassenverbands Baden-Württemberg

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